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Außergerichtliches Inkasso
Nach der Mandatsannahme schreiben wir die Gegenseite an. Das Schreiben nennt den Auftraggeber, den Grund der Forderung, den offenen Betrag und eine Zahlungsfrist. Antworten, Einwände und Zahlungen halten wir fest.
Ist die Anschrift unzustellbar, nutzen wir die gesetzlich zulässigen Auskunftswege. Wie diese Auskünfte im Einzelfall eingeholt werden, gehört nicht in ein öffentliches Angebot.
