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Leistungen

Forderungen, Schritt für Schritt.

Die Stahlberg Inkasso GmbH ist ein Inkassounternehmen, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir ziehen Forderungen außergerichtlich ein und veranlassen, wo es zulässig ist, das gerichtliche Mahnverfahren.

Gesetzbücher und eine Waage auf einem Schreibtisch

01

Außergerichtliches Inkasso

Nach der Mandatsannahme schreiben wir die Gegenseite an. Das Schreiben nennt den Auftraggeber, den Grund der Forderung, den offenen Betrag und eine Zahlungsfrist. Antworten, Einwände und Zahlungen halten wir fest.

Ist die Anschrift unzustellbar, nutzen wir die gesetzlich zulässigen Auskunftswege. Wie diese Auskünfte im Einzelfall eingeholt werden, gehört nicht in ein öffentliches Angebot.

02

Gerichtliches Mahnverfahren

Kommt keine Einigung zustande, prüfen wir erneut, ob ein Mahnbescheid beantragt werden soll. Den Antrag stellen wir über den dafür vorgesehenen Weg. Soweit eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist, beauftragen wir eine Rechtsanwaltskanzlei.

Wir kündigen keine Maßnahmen an, die zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig sind.

03

Titulierte Forderungen

Vollstreckungsbescheide, Urteile und andere Titel überwachen wir und rechnen eingehende Zahlungen ab. Die Zwangsvollstreckung veranlassen wir im gesetzlichen Rahmen, etwa über die zuständige Gerichtsvollzieherin oder den zuständigen Gerichtsvollzieher.

04

Ratenzahlung und Vergleich

Eine realistische Rate ist oft der kürzere Weg. Wir halten Betrag, Fälligkeit und die Folge eines Verzugs schriftlich fest und stimmen die Vereinbarung mit dem Auftraggeber ab.

05

Vergütung

Die Vergütung vereinbaren wir vor der Beauftragung. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern setzen wir nur Kosten an, die nach den gesetzlichen Regeln erstattungsfähig sind. Einen pauschalen Erfolgssatz veröffentlichen wir nicht, weil er vom Einzelfall abhängt.

Unterlagen schicken, Mandat klären.

Was wir für den Start brauchen, steht auf der Seite für Auftraggeber.